Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung

    Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

    Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Rosenheim Dienstgebäude Kufsteiner Straße (AG RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kufsteiner Straße 32

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1189

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1491946156116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 8074-0

    Fax: +49 8031 8074-200

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

    Ein möglicher Nachweis ist:

    • Eheurkunde,
    • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
    • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
    • aktueller Handelsregisterauszug.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 18.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English