Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

    Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

    Beschreibung

    Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

    Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sommerstr. 15

    84326 Falkenberg

    Postanschrift

    Sommerstr. 15

    84326 Falkenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Freitag Nachmittag nur Bürgerbüro (Melde-, Pass-, Gewerbewesen, Beglaubigungen etc.)

    Die Erreichbarkeit einiger Mitarbeiter weicht von den allgemeinen Öffnungszeiten ab!

    Bitte informieren Sie sich dazu hier: Mitarbeiterliste

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-falkenberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=06551893790Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06551893790Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8727 9604-0

    Fax: +49 8727 9604-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.

    Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

    Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

    Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

    Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
    Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

    Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

    • tägliche Betreuungszeit,
    • Betreuungskosten und
    • Kündigungsfristen.

    Fristen

    Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

    Kosten

    Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

    • vom Einkommen der Eltern,
    • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
    • von der Betreuungszeit.

    Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

    Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.05.2024

    Stichwörter

    Kiga, Kind anmelden, Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindergärten, Kindergarten anmelden, Kindergartenanmeldung, Kindergarten Anmeldung, Kindergartenplatz, Kinderhort anmelden, Kinderkrippe anmelden, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Kindertagesstätte anmelden, Kita, Kita Anmeldung, Kitaplatz, Kita-Platz finden, Krippe, Krippe anmelden, Platzanfrage, Vormerkung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English