Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Beschreibung
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.
Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Informationen über die Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter "Weiterführende Links".
Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe "Verwandte Themen").
Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden (siehe Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern).
Wird ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde gibt die Daten im Register ein und gibt den Verwertungsnachweis nach Überprüfung wieder heraus (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 FZV).
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind der Zulassungsbehörde unverzüglich nach der Verwertung zu übergeben. Die Zulassungsbehörde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzuziehen und zu vernichten.
Entsprechendes gilt auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in einem Drittstaat entsorgt wird.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Bitte nutzen Sie vorrangig das angebotene Online-Verfahren zur Fahrzeugabmeldung.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Kosten bei der Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter den weiterführenden Links unter "KFZ-Zulassung".
Online-Dienste
Online Zulassungsbehörde; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
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Vertrauensniveau
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Online Zulassungsbehörde; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
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Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache); Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschreibung
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.
Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Kfz-Zulassungsbehörde (Wolfratshausen)LRA TÖL
Adresse
Hausanschrift
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen
Postanschrift
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte ausschließlich mit Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerdewor@lra-toelz.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6914646118523Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6914646118523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8171 4343-0
Fax: +49 8041 505-18540
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Kfz-Zulassungsbehörde (Bad Tölz)LRA TÖL
Adresse
Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 11
83646 Bad Tölz
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-toelz.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6931423895523Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6931423895523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-369
Fax: +49 8041 505-251
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Amtliche(s) Kennzeichen
- bei Entsorgung des Fahrzeugs: zusätzlich Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 16 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Außerbetriebsetzung
- § 17 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Verwertungsnachweis
- § 24 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Sie kann auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt dann automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam.
Voraussetzungen dafür ist die Eingabe der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Fristen
Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Kosten
- Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 15,90 EUR
- Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 EUR
- Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
- Hinzu kommen die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (1,20 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 EUR.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Hinweis: Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs auf den gleichen Halter außerdem 2,60 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Außerbetriebsetzung ist die fachliche Bezeichnung. Sie entspricht dem "Abmelden" eines Fahrzeugs.
Weitere Informationen
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
- Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Kfz-Zulassung Themenseite (Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 10.03.2026
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 24.03.2026
Stichwörter
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