Schalenwild in Wintergattern; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    In Wintergattern darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden. Die Erlegung von Schalenwild, das nicht krank oder kümmernd ist, kann in besonderen Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise gestattet werden.

    Beschreibung

    In Wintergattern (= Wildgehege, in denen Rotwild zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden während der Notzeit zur Fütterung gehalten wird) darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden.

    Die höhere Jagdbehörde kann hier Ausnahmen zulassen, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, notwendig ist.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht und Wohngeld (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2467972851298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

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    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erforderlichkeit (insbesondere Belange des Naturschutzes, Land- und Forstwirtschaft, der Landschaftspflege)

    Voraussetzungen

    Die Ausnahme kann zugelassen werden, wenn dies das allgemeine Wohl, insbesondere die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfordern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 24.09.2024

    Stichwörter

    Gatterwild

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English