Wildhege und Bejagung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
Für bestimmte Jagdreviere können zu wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- und Forschungszwecken durch Einzelanordnung Ausnahmen von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere über die zulässige Wilddichte zugelassen werden. Die Ausnahme darf jedoch nur erteilt werden, wenn dadurch weder eine Störung des biologischen Gleichgewichts noch eine Schädigung der Landeskultur zu befürchten ist und wenn der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft zugestimmt haben.
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Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis des berechtigten Zwecks
- Nachweis der Zustimmung des Revierinhabers und des Jagdberechtigten oder der Jagdgenossenschaft
Voraussetzungen
- Die Ausnahme dient wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- oder Forschungszwecken.
- Es kommt nicht zu einer Störung des biologischen Gleichgewichts oder einer Schädigung der Landeskultur.
- Der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft haben der Ausnahme zugestimmt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 24.09.2024