Wildhege und Bejagung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere die zulässige Wilddichte, abweichen wollen.

    Beschreibung

    Für bestimmte Jagdreviere können zu wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- und Forschungszwecken durch Einzelanordnung Ausnahmen von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere über die zulässige Wilddichte zugelassen werden. Die Ausnahme darf jedoch nur erteilt werden, wenn dadurch weder eine Störung des biologischen Gleichgewichts noch eine Schädigung der Landeskultur zu befürchten ist und wenn der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft zugestimmt haben.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des berechtigten Zwecks
    • Nachweis der Zustimmung des Revierinhabers und des Jagdberechtigten oder der Jagdgenossenschaft

    Voraussetzungen

    • Die Ausnahme dient wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- oder Forschungszwecken.
    • Es kommt nicht zu einer Störung des biologischen Gleichgewichts oder einer Schädigung der Landeskultur.
    • Der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft haben der Ausnahme zugestimmt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der formlose Antrag muss bei der zuständigen höheren Jagdbehörde eingereicht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English