Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Schleppberechtigung
    • Nachweis über geeichten Barographen
    • Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis kann erteilt werden,

    • wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
    • das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
    • nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
    • die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

    Kosten

    60,00 - 260,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English