Seminarerlaubnis ASF Erteilung

    Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar

    Die Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar erfolgt auf Antrag.

    Beschreibung

    Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn eine schwerwiegende oder eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen wurde. Sofern ein Fahrlehrer diese Aufbauseminare durchführen möchte, bedarf er der Seminarerlaubnis Aufbauseminar. Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen Grundkursus sowie einen viertägigen programmspezifischen Kurs umfasst.

    Die Träger dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die zuständige Regierung.

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenmantelstraße 1

    86153 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Öffnungszeiten


    Die allgemeinen Besuchszeiten sind
    Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
    Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.

    Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt
    Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
    Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5628868547283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2660

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Antragsteller

      (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister)

    • Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung

      (ggf. beruflicher Lebenslauf, Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Führerschein, Studium, Teilnahme am Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen, Auskunft aus dem Fahreignungsregister)

    • Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
    • Angaben zu den Unterrichtsräumen

      (ggf. Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, Mietvertrag/Nutzungsüberlassung)

    • Lehrgangsplan
    • ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfalls erforderlich

      (z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen (Aufbauseminar) wird erteilt, wenn

    • ein sachgerechter Lehrgangsplan vorgelegt wird, der den gesetzlichen Vorgaben des § 13 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) i.V.m. § 35 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entspricht,
    • geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln,
    • die erforderlichen Lehrmittel sowie geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen,
    • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regierung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

    Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.

    Kosten

    Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)

    Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English