Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung
    99006003017000

    Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe

    Auf Antrag kann für Arbeitnehmer eines Saison- bzw. Kampagnebetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.

    Beschreibung

    Die zulässige werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf 8 Stunden begrenzt und kann auf maximal 10 Stunden nur verlängert werden, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten wird. Für Saison- und Kampagnebetriebe kann für die Zeit der Saison oder Kampagne ein Antrag auf eine davon abweichende, längere tägliche Arbeitszeit für die Arbeitnehmer gestellt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    Online-Dienst

    Antrag auf Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten

    ID: L100042_145208

    Beschreibung

    Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer im Betrieb können die Arbeitgeber online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat G11 - Arbeitszeitschutz, Arbeitsstätten, Lärm und VibrationReg OB

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstraße 130
    80797 München

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    Postanschrift

    80534 München

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    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    E-Mail: gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de

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    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • Nachweise, aus denen schlüssig erkennbar ist, dass die Voraussetzungen für den Antrag auf Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe erfüllt sind
      • auf Verlangen der zuständigen Behörde: Ergebnis der aktuellen Gefährdungsbeurteilung, welches insbesondere auf die zusätzlichen Gefährdungen durch die Arbeitszeitverlängerung eingeht
      • Übersicht über die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer
      • Stellungnahme des Betriebsarztes zu den  Auswirkungen der längeren täglichen Arbeitszeiten
      • Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu den Auswirkungen der längeren täglichen Arbeitszeiten
      • gegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsrats, Personalrats oder der Mitarbeitervertretung

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
    • Der Arbeitgeber kann plausibel nachweisen, dass im Betrieb tatsächlich ein Saison- bzw. Kampagnegeschäft vorliegt.
    • Die Mehrarbeit wird durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen.
    • Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei sind insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt worden, u. a.:
      • Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
      • Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten z. B. mit hohen psychischen Belastungen oder besonderen Unfallgefahren,
      • Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
    • Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin, die auf die antragsspezifische konkrete betriebliche Situation eingehen, werden vom Arbeitgeber vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer fordern, sind vom Arbeitgeber umgesetzt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Der Arbeitgeber kann einen Antrag - bevorzugt online oder alternativ auch im schriftlichen Verfahren - stellen.
    • Neben den erforderlichen Unterlagen (s. oben) sind folgende Angaben erforderlich:
      • Arbeitgeber (hier: Betrieb),
      •  
      • Arbeitsort, verantwortliche Person(en) im Betrieb bzw. auf der Baustelle,
      • Zeitraum bzw. Dauer der Arbeitszeitverlängerung,
      • konkrete Angaben zu den geplanten Arbeits- und Pausenzeiten
      • Angaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung
    • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erhält der Arbeitgeber einen Bewilligungsbescheid.
    • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, erhält der Arbeitgeber nach Rücksprache die Möglichkeit, den Antrag kostenfrei zurückzunehmen. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, erhält der Arbeitgeber einen Ablehnungsbescheid. Die Kosten für den Ablehnungsbescheid werden anhand des Kostenverzeichnisses berechnet.
    • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, wird der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde kontaktiert.
    Elektronische Einreichung
    • Der Antrag kann unter Verwendung des Online-Verfahrens digital an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern übermittelt werden.
    • Die Anlagen werden in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.

    Schriftliche Einreichung

    Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail (gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de) an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern übermittelt werden.

    Fristen

    Um eine rechtzeitige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird um die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens eine Woche vor Bewilligungsbeginn gebeten.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ein bis vier Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

    Kosten

    Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
    Die Kosten sind abhängig vom Zeitraum der Ausnahmebewilligung und von der Anzahl der von der Ausnahmebewilligung betroffenen Arbeitnehmer.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 17.04.2026

    Stichwörter

    Saisonarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English