Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen.
Beschreibung
Die Baustellenvorankündigung ist vom Bauherrn oder einem beauftragten Dritten (z. B. Architekt) zu erstellen.
Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Ort der Baustelle
- Name und Anschrift des Bauherrn
- Art des Bauvorhabens
- Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
- Name und Anschrift des Koordinators
- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
- Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
- Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
Online-Dienst
Baustelle - Vorankündigung online
Beschreibung
Sie können dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Bergamt vor Einrichtung einer Baustelle die Vorankündigung nach § 2 Baustellenverordnung online übermitteln.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Bauarbeiterschutz und SprengwesenReg UFr
Adresse
Hausanschrift
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Postanschrift
Postfach 6349
97013 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2350528412298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-1802
Fax: +49 931 380-1803
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt NordbayernReg OFr
Adresse
Hausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8119168071116Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-1397
Internet
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Baustelle einrichten wollen und diese die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, ist dem für den Ort der Baustelle zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt eine Baustellenvorankündigung zu übermitteln. Das Bergamt ist u. a. zuständig, wenn das Bauvorhaben der Bergaufsicht unterliegt oder es sich um einen untertägigen Hohlraumbau (Tunnel, Pressung o.ä.) handelt.
Voraussetzungen für die Übermittlung einer Baustellenvorankündigung:
- voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage und Anzahl der gleichzeitig tätigen Beschäftigten mehr als 20
oder - Umfang der Arbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage (z. B. wenn fünf Beschäftige mehr als 100 Tage tätig werden)
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Vorankündigung ist an das für den Ort der Baustelle zuständige Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt zu richten.
Fristen
Die Vorankündigung ist dem für den Ort der Baustelle zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen.
Bei erheblichen Änderungen ist die Vorankündigung anzupassen.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden – unabhängig ob gleichzeitig oder hintereinander – ist ein Koordinator zu bestellen.
Es ist entsprechend der Baustellenverordnung zu prüfen, ob vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen ist.
Dokumente
- ggf. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 18.09.2025
Stichwörter
Baustellenanzeige, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, SiGeKo