Förderung für ehrenamtliche Bürgerbusprojekte Bewilligung

    Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert ehrenamtliche Bürgerbusprojekte.

    Beschreibung

    Zweck

    Das Förderprogramm  unterstützt ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, um das Verkehrsangebot insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten.

    Gegenstand

    Gefördert werden ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, die in den örtlichen ÖPNV integriert sind und über eine Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen.

    Zuwendungsempfänger

    Gefördert werden die Träger der Projekte, regelmäßig Vereine oder Gemeinden.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, die Organisationsaufwendungen und die notwendigen Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung.

    Art und Höhe

    Die Förderung des Freistaates erfasst alle Bereiche des Projektes und ruht auf drei Säulen:

    • Förderung der Beschaffung der Fahrzeuge mit 50 Prozent und bis 20.000 Euro, bzw. bei barrierefreien Fahrzeugen bis 30.000 Euro.
    • Organisationspauschale von 2.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Organisation des Vereins
    • Bezuschussung der Kosten für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und der notwendigen Unterlagen und ärztliche Untersuchungen mit 200 Euro je erforderlicher Fahrerlaubnis

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 23 - Straßen- und Schienenverkehr (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/164635414674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Aussagekräftige Vorhabenbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan der beantragten Projekte
    • Angabe über die Subventionserheblichkeit
    • weitere Unterlagen siehe Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten (siehe unter "Rechtsgrundlagen")

    Voraussetzungen

    Ehrenamtlicher Charakter, d.h. die durchführende Organisation ist kein gewerbliches Unternehmen, sondern ein entsprechender Verein oder die örtliche Gemeinde.

    Der Verkehr ist als Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigt und die Fahrerinnen und Fahrer verfügen über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein“).

    Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm  von Bürgerbusprojekten vom 8. Februar 2019, Az. 62-3524.5-1-1 (BayMBl. 2019 Nr. 162), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. 2022, Nr. 712) dargestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.

    Fristen

    Anträge sind gebündelt einmal jährlich bis zum 30. September einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English