Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung
Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.
Beschreibung
Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Der Freistaat Bayern ermöglicht seit dem Jahr 2016 ergänzende Sprachförderangebote und andere schulische Integrationsprojekte. Mit den sogenannten "Mitteln für Drittkräfte" werden Personen eingestellt, die unterrichtsbegleitend insbesondere Sprachförderangebote sowie interkulturelle Projekte durchführen.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Zusätzlich zu den u.g. Formularen sind für die Einstellung als TV-L-Kraft bei der Regierung von Oberbayern die nachfolgenden Formulare erforderlich:
- Einwilligung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens
- Ggf. Dienstbeginnsanzeige
- für nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn der Nachweis erbracht wurde. Siehe hierzu auch Hinweise und Dokumentationshilfe des Kultusministeriums zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes unter „Weiterführende Links“.
- Für Honorarkräfte ist folgendes Formular zusätzlich erforderlich: Datenschutzhinweise im Rahmen eines Honorarvertrages
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/456301789680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
(erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen)
- Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
(erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)
- Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
(eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)
- Sozialversicherungsausweis (Kopie)
(Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
(bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch)
- ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
(für nicht EU-Bürger erforderlich)
- Honorarkraft: Rechnung (nach Beendigung der Dienstleistung)
- für nach 1970 geborene Personen: Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bzw. Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
(der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde)
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den Einstellungsmöglichkeiten von Drittkräften
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Einsatz von Honorarkräften an SchulenBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Grundsätzlich beantragen die Schulen eine Maßnahme für Drittkräfte bei der zuständigen Schulaufsicht, die ggf. mit der zuständigen Regierung die inhaltliche Eignung und die grundlegende rechnerische Richtigkeit der Maßnahme überprüft. Bevor die Maßnahmen nach einer inhaltlichen Prüfung bewilligt werden, muss mit dem zuständigen Sachgebiet der jeweiligen Regierung geklärt sein, ob im Rahmen des zugewiesenen Budgets ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Anträge werden von der zuständigen Regierung abschließend bewilligt. Im Anschluss daran wird der Vertragsabschluss mit der Drittkraft vorbereitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
- Drittkräfte Einstellung - Übersicht über EinstellungsunterlagenArbeitshilfe für Schule bzw. das Staatliche Schulamt
- Integration in Schule und AusbildungInformationen auf der Website des Kultusministeriums
- Begleitende Maßnahmen - Einsatz von Honorarkräften
- Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch – Anlage zur Niederschrift über die Verpflichtung
- Merkblatt erweitertes FührungszeugnisMerkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Sicherstellung des Schutzes für Maserninfektionen an Schulen – Masern-Dokumentationshilfe
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 02.02.2024
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 07.11.2024