Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen; Beantragung der Einstellung von Personal und des Abschlusses von Kooperationsverträgen

    Der Freistaat Bayern stellt zusätzliche Haushaltsmittel für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. für Abschlüsse von Kooperationsverträgen mit externen Partnern für die Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen zur Verfügung.

    Beschreibung

    Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen – soweit dies organisatorisch möglich ist - zunächst eine Deutschklasse. In Deutschklassen erfolgt eine intensivierte Sprachförderung, Werteerziehung und kulturelle Bildung. Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler so vorzubereiten, dass sie anschließend dem Unterricht in einer Regelklasse der Jahrgangsstufe folgen können, in die Schulpflichtige gleichen Alters eingestuft sind.

    Der Unterricht in Deutschklassen für die in Frage kommenden Schularten umfasst mehrere Wochenstunden "Sprach- und Lernpraxis", die im Rahmen der Stundentafeln für die einzelnen Jahrgangsstufen der Deutschklassen ausgewiesen sind (vgl. Anlage 2 zu § 9 GrSO bzw. Anlage 2 zu § 11 MSO). "Sprach- und Lernpraxis" umfasst eine flexible Sprach- und Lernförderung und weitere Angebote zur kulturellen Bildung. Im Bereich der "Sprach- und Lernpraxis" werden die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt. Zur Erreichung dieses Zieles werden Beschäftigte zusätzlich zu dem eingesetzten Lehrpersonal eingestellt bzw. Kooperationsverträge mit externen Partnern, die ihr qualifiziertes Personal dafür abstellen, geschlossen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/456301789680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Für den Abschluss eines Kooperationsvertrages (Formblätter siehe unter "Formulare"):

      • Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original
      • Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Datenblatt in 2-facher Ausfertigung im Original
      • Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Leistungsbeschreibung in 2-facher Ausfertigung im Original
      • Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Prüfvermerk in 1-facher Ausfertigung im Original
    • Für den Abschluss eines TV-L-Einzelvertrages (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):

      • Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages
      • Dienstbeginnsanzeige
      • Kopie des Personalausweises
      • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (Belegart OE; erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen)
      • Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung (erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)
      • Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)
      • Kopie Sozialversicherungsausweis (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)
      • ggf. Schwerbehindertenausweis (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u. a. der Urlaubsanspruch)
      • ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (für nicht EU-Bürger erforderlich)
      • Erklärung der/des Beschäftigten – Persönliche Angaben (in 2-facher Ausfertigung)
      • Erklärung der/des Beschäftigten (zu Vorstrafen usw.)
      • ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
      • Belehrungen Erklärungen – Hinweise auf tarifliche Ausschlussfristen (in 2-facher Ausfertigung)
      • Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
      • Belehrung zur Verfassungstreue
      • Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
      • Belehrung gemäß §§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz
      • Vereinbarung über die Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbedingt vor dem Beschäftigungsbeginn abzuschließen!)
      • Zustimmung des örtlichen Personalrats vor Dienstbeginn
      • Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und über die Vereidigung
      • Belehrung über die Dienstpflichten und wichtige Vorschriften für Arbeitnehmer/innen

    Voraussetzungen

    Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können Schulen die Einstellung von Personen für die "Sprach und Lernpraxis" in Deutschklassen und den Abschluss von Kooperationsverträgen mit externen Partnern bei den Bezirksregierungen beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage zum Arbeitsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Schulen reichen die Einstellungsunterlagen über das zuständige Staatliche Schulamt bei der Regierung ein. Vor der Beantragung einer Einstellung bzw. eines Kooperationsvertrages ist ein Antrag auf Genehmigung von Stunden für die Sprach- und Lernpraxis über das Staatliche Schulamt bei der Regierung zu stellen. Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag bzw. den Kooperationsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.

    Fristen

    Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung bzw. die Personalkostenerstattung bei Kooperationsverträgen zeitgerecht erfolgen können.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Dienstantritt des in der „Sprach- und Lernpraxis“ eingesetzten Personals kann erst nach der Genehmigung der Stunden, bei Einzelarbeitsverträgen erst nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und nach der Unterzeichnung einer Befristungsvereinbarung erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English