Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen; Beantragung der Einstellung von Personal und des Abschlusses von Kooperationsverträgen
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen – soweit dies organisatorisch möglich ist - zunächst eine Deutschklasse. In Deutschklassen erfolgt eine intensivierte Sprachförderung, Werteerziehung und kulturelle Bildung. Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler so vorzubereiten, dass sie anschließend dem Unterricht in einer Regelklasse der Jahrgangsstufe folgen können, in die Schulpflichtige gleichen Alters eingestuft sind.
Der Unterricht in Deutschklassen für die in Frage kommenden Schularten umfasst mehrere Wochenstunden "Sprach- und Lernpraxis", die im Rahmen der Stundentafeln für die einzelnen Jahrgangsstufen der Deutschklassen ausgewiesen sind (vgl. Anlage 2 zu § 9 GrSO bzw. Anlage 2 zu § 11 MSO). "Sprach- und Lernpraxis" umfasst eine flexible Sprach- und Lernförderung und weitere Angebote zur kulturellen Bildung. Im Bereich der "Sprach- und Lernpraxis" werden die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt. Zur Erreichung dieses Zieles werden Beschäftigte zusätzlich zu dem eingesetzten Lehrpersonal eingestellt bzw. Kooperationsverträge mit externen Partnern, die ihr qualifiziertes Personal dafür abstellen, geschlossen.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Zusätzlich zu den u.g. Unterlagen und Formularen sind für die Einstellung bei der Regierung von Oberbayern die nachfolgenden Unterlagen bzw. Formulare erforderlich:
- Datenschutzhinweise im Rahmen einer Einstellung und Beschäftigung
- Einwilligung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/456301789680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Für den Abschluss eines Kooperationsvertrages (Formblätter siehe unter "Formulare"):
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Datenblatt in 2-facher Ausfertigung im Original
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Leistungsbeschreibung in 2-facher Ausfertigung im Original
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Prüfvermerk in 1-facher Ausfertigung im Original
- Für den Abschluss eines TV-L-Einzelvertrages (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Dienstbeginnsanzeige
- Kopie des Personalausweises
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (Belegart OE; erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen)
- Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung (erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)
- Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)
- Kopie Sozialversicherungsausweis (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)
- ggf. Schwerbehindertenausweis (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u. a. der Urlaubsanspruch)
- ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (für nicht EU-Bürger erforderlich)
- Erklärung der/des Beschäftigten – Persönliche Angaben (in 2-facher Ausfertigung)
- Erklärung der/des Beschäftigten (zu Vorstrafen usw.)
- ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- Belehrungen Erklärungen – Hinweise auf tarifliche Ausschlussfristen (in 2-facher Ausfertigung)
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- Belehrung zur Verfassungstreue
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
- Belehrung gemäß §§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz
- Vereinbarung über die Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbedingt vor dem Beschäftigungsbeginn abzuschließen!)
- Zustimmung des örtlichen Personalrats vor Dienstbeginn
- Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und über die Vereidigung
- Belehrung über die Dienstpflichten und wichtige Vorschriften für Arbeitnehmer/innen
Voraussetzungen
Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können Schulen die Einstellung von Personen für die "Sprach und Lernpraxis" in Deutschklassen und den Abschluss von Kooperationsverträgen mit externen Partnern bei den Bezirksregierungen beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Der Dienstantritt des in der „Sprach- und Lernpraxis“ eingesetzten Personals kann erst nach der Genehmigung der Stunden, bei Einzelarbeitsverträgen erst nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und nach der Unterzeichnung einer Befristungsvereinbarung erfolgen.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Bei nach 1970 geborenen Personen kann der Dienstantritt erst erfolgen, wenn ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erbracht wurde.
Siehe hierzu auch Hinweise und Dokumentationshilfe des Kultusministeriums zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes unter „Weiterführende Links.
Weitere Informationen
- Personal in „Sprach- und Lernpraxis“ als eigenständiges Angebot in Deutschklassen Übersicht Einstellungsunterlagen
- Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu Maßnahmen der Integration und Sprachförderung
- Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung
- Hinzuverdienst pensionierte Lehrkräfte - Merkblatt
- Belehrungen Erklärungen - Informationsmaterial
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 12.02.2025
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 27.12.2024