Lernort Regierung; Anmeldung durch die Schule
Beschreibung
„Die Regierung“ - für viele Jugendliche wie auch Erwachsene dürfte sich eine wenig konkrete Vorstellung hinter diesem oft als sehr abstrakt empfundenen Begriff verbergen. Das Projekt „Lernort Regierung“ hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die Regierung als Mittelbehörde bekannter zu machen sowie ihre Aufgaben, ihren Aufbau und die Arbeit der Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Hierzu sollen Aufgaben, Aufbau und die Arbeit der Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter den Schülerinnen und Schülern verschiedener Schularten und Altersgruppen in einer angemessenen und verständlichen Art vorgestellt werden.
Die Klasse sollte sich gemeinsam mit den Lehrkräften für ein Schwerpunktthema entscheiden. Die inhaltliche Vorbereitung des Informationstages wird an den Schulen durchgeführt; verbindliche Richtschnur bilden dabei die Lehrplanvorgaben für den Bereich der jeweiligen Schulart.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung werden dann ihre Aufgaben erläutern und Fragen der Schülerinnen und Schüler beantworten. Die jeweiligen Bereiche werden sich bemühen, bei den gewünschten Themen regionale Bezüge herzustellen.
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - Organisation (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6114850445322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
Internet
Voraussetzungen
Eine Teilnahme ab der 9. Jahrgangsstufe ist für Schulklassen folgender Schularten möglich:
- Mittelschulen,
- Förderschulen,
- Realschulen,
- Gymnasien,
- Berufsschulen,
- Berufsfachschulen,
- Fachschulen,
- Wirtschaftsschulen,
- Fachoberschulen,
- Berufsoberschulen
- Seminare zur Ausbildung von Lehrkräfte
Die Vorbereitung der Besuchsklasse auf das gewählte Referatsthema und auf die Regierung als Mittelbehörde ist Voraussetzung für die Teilnahme.
Die rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.
Die Organisation der Anfahrt wird von der teilnehmenden Schule übernommen.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 03.01.2024