Weinrecht; Beantragung einer Versuchserlaubnis

    Bei der Herstellung von Erzeugnissen und Getränken aus Weintrauben können versuchsweise nicht zugelassene Stoffe zugesetzt oder neue Verfahren angewandt werden, wenn die zuständige Behörde die Durchführung des Versuchs erlaubt hat.

    Beschreibung

    Um den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu hemmen, können spezielle önologische Verfahren bei allen Erzeugnissen oder Getränken aus Weintrauben im Rahmen eines Versuchs erprobt werden.
    Dabei sind Beschränkungen und Überwachungsmaßnahmen notwendig, um zu verhindern, dass sie missbräuchlich ausgenutzt werden.

    Beim positiven Ausgang des Versuches kann das Erzeugnis für den Verkehr freigegeben werden. Zuständige Behörden:

    • Die Regierungen sind für Versuchserlaubnisse gemäß § 3 WeinÜV, sofern von Vorschriften abgewichen wird, die vorrangig dem Gesundheits- und Täuschungsschutz dienen, zuständig.
    • Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ist für alle sonstigen Versuchserlaubnisse zuständig.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Steige 15

    97209 Veitshöchheim

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    97205 Veitshöchheim

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89332008285Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89332008285Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 9801-0

    Fax: +49 931 9801-3100

    Internet

    Sprachversion

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    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Meiser-Straße 2/4

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/550524285674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes muss im Vordergrund stehen und auf den Einzelfall beschränkt bleiben. Die Behandlungsstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Anfechtungsklage

    Verfahrensablauf

    Die Versuchserlaubnis ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzuholen.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist vor dem Beginn des Versuches einzuholen.

    Kosten

    Je nach Weinmenge und Bedeutung des Versuches von 25 bis 250 EUR.

    Hinzu kommen die Auslagen für gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English