Meldung der Oenologischen Verfahren Entgegennahme

    Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein

    Bestimmte önologische Behandlungen sowie die Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten- /Jahrgangswein müssen gemeldet werden.

    Beschreibung

    Gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 sind auch für Weine mit geschützter geografischer Angabe (in Deutschland "Landweine") sowie Rebsorten-/Jahrgangsweine („Deutscher Wein") Kontrollverfahren vorgeschrieben.

    Die Zulässigkeit des Inverkehrbringens dieser Weine hängt auch davon ab, ob die einschlägigen EU-Kontrollvorgaben erfüllt werden. Dazu gehört die Aufnahme aller Erzeuger und Abfüller in ein Kontrollsystem.

    Die zur Umsetzung erforderlichen bayerischen Vorschriften werden demnächst erlassen. Um möglichen Problemen bei der Vermarktung vorzubeugen, wird allen bayerischen Erzeugern und Abfüllern von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein empfohlen, sofern sie noch keine Betriebsnummer haben, diese bei uns zu beantragen und die Erzeugung und Abfüllung ihrem zuständigen Landratsamt bzw. ihrer zuständigen kreisfreien Stadt zu melden.

    Für die erforderliche/n Meldung/en steht hier ein entsprechend erweiterter Meldevordruck zu den önologischen Behandlungen zur Verfügung (siehe unter Formulare).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Lindau (Bodensee) (LRA LI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsplatz 4

    88131 Lindau (Bodensee)

    Postfachadresse

    Postfach 3322

    88105 Lindau (Bodensee)

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-lindau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57220305413Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57220305413Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8382 270-0

    Fax: +49 8382 270-204

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldungen nach dem Weinrecht müssen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erfolgen.

    Fristen

    Die Vorabmeldung muss vor Erzeugung bzw. Abfüllung der Weine erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English