Meldung der Oenologischen Verfahren Entgegennahme

    Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein

    Bestimmte önologische Behandlungen sowie die Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten- /Jahrgangswein müssen gemeldet werden.

    Beschreibung

    Gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 sind auch für Weine mit geschützter geografischer Angabe (in Deutschland "Landweine") sowie Rebsorten-/Jahrgangsweine („Deutscher Wein") Kontrollverfahren vorgeschrieben.

    Die Zulässigkeit des Inverkehrbringens dieser Weine hängt auch davon ab, ob die einschlägigen EU-Kontrollvorgaben erfüllt werden. Dazu gehört die Aufnahme aller Erzeuger und Abfüller in ein Kontrollsystem.

    Die zur Umsetzung erforderlichen bayerischen Vorschriften werden demnächst erlassen. Um möglichen Problemen bei der Vermarktung vorzubeugen, wird allen bayerischen Erzeugern und Abfüllern von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein empfohlen, sofern sie noch keine Betriebsnummer haben, diese bei uns zu beantragen und die Erzeugung und Abfüllung ihrem zuständigen Landratsamt bzw. ihrer zuständigen kreisfreien Stadt zu melden.

    Für die erforderliche/n Meldung/en steht hier ein entsprechend erweiterter Meldevordruck zu den önologischen Behandlungen zur Verfügung (siehe unter Formulare).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Günzburg - Fachbereich 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9434871932515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-723

    Fax: +49 8221 95-710

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldungen nach dem Weinrecht müssen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erfolgen.

    Fristen

    Die Vorabmeldung muss vor Erzeugung bzw. Abfüllung der Weine erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English