Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein
Beschreibung
Gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 sind auch für Weine mit geschützter geografischer Angabe (in Deutschland "Landweine") sowie Rebsorten-/Jahrgangsweine („Deutscher Wein") Kontrollverfahren vorgeschrieben.
Die Zulässigkeit des Inverkehrbringens dieser Weine hängt auch davon ab, ob die einschlägigen EU-Kontrollvorgaben erfüllt werden. Dazu gehört die Aufnahme aller Erzeuger und Abfüller in ein Kontrollsystem.
Die zur Umsetzung erforderlichen bayerischen Vorschriften werden demnächst erlassen. Um möglichen Problemen bei der Vermarktung vorzubeugen, wird allen bayerischen Erzeugern und Abfüllern von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein empfohlen, sofern sie noch keine Betriebsnummer haben, diese bei uns zu beantragen und die Erzeugung und Abfüllung ihrem zuständigen Landratsamt bzw. ihrer zuständigen kreisfreien Stadt zu melden.
Für die erforderliche/n Meldung/en steht hier ein entsprechend erweiterter Meldevordruck zu den önologischen Behandlungen zur Verfügung (siehe unter Formulare).
Ansprechpartner
Landratsamt Kelheim (LRA KEH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Donaupark 12
93309 Kelheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04886988410Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 24.09.2024