Kurzzeitpflegeplätze; Beantragung einer Förderung für die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege
Beschreibung
Zweck
Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, Trägern dieser Einrichtungen einen Pauschbetrag in Höhe von maximal 100 Euro je nicht belegtem Tag bis zu höchstens 10.000 Euro und Jahr zu gewähren, um die mit der Bereitstellung einhergehenden besonderen finanziellen Risiken abzufedern.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung ist es, Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen von den mit der Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen einhergehenden besonderen finanziellen Risiken zu entlasten und Hemmnisse bei der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen abzubauen.
Im Rahmen einer Projektförderung können für die Neuschaffung von dauerhaften Kurzzeitpflegeplätzen oder die Umwandlung von Langzeitpflegeplätzen in dauerhafte Kurzzeitpflegeplätze für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids pro Projekt maximal 100 Euro je nichtbelegtem Tag bis zu einer Höchstgrenze in Höhe von 10.000 Euro je Platz und Jahr gewährt werden.
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent des einrichtungsindividuellen Tagessatzes.
Es gelten die Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege, die einen Versorgungsvertrag gemäß §§ 72 ff. SGB XI sowie eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 85 SGB XI nachweisen können.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Bereithaltung der Kurzzeitpflege im Rahmen der Höchstfördergrenzen entstehen
Art, Höhe und Dauer der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Der Bewilligungszeitraum umfasst drei Jahre. Die Zuwendung beträgt je Platz maximal 100 Euro je nichtbelegtem Tag und ist gedeckelt auf maximal 10.000 Euro pro Platz und Jahr, höchstens 90 % des einrichtungsindividuellen Tagessatzes.
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@lfp.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9847584010417Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 9669-0
Fax: +49 9621 9669-1111
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verpflichtungserklärung über die Schaffung einer entsprechenden Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen
- Nachweis über den im entsprechenden Landkreis oder den in der entsprechenden kreisfreien Stadt bestehenden Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen
- Versorgungsvertrag gemäß §§ 723 ff. SGB XI und Vergütungsvereinbarung gemäß § 85 SGB XI
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
Das Bayerische Landesamt für Pflege prüft und entscheidet über den Antrag.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 06.09.2024