Landesplanerische Stellungnahmen; Abgabe

    Landesplanerische Stellungnahmen sollen feststellen, ob Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Sie werden von der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung gegenüber öffentlichen Planungsträgern abgegeben.

    Beschreibung

    Landesplanerische Stellungnahmen nach Art. 27 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) haben den Zweck, ohne Durchführung eines förmlichen Raumordnungsverfahrens festzustellen, ob eine Planung oder Maßnahme mit den einschlägigen Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.

    Sie werden von der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde bei den Regierungen gegenüber öffentlichen Planungsträgern abgegeben.

    Zahlenmäßig wichtigster Anwendungsfall sind die landesplanerischen Stellungnahmen als beteiligter Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellungsverfahren zu Bauleitplänen gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB). Daneben äußert sich die höhere Landesplanungsbehörde auch in fachplanerischen Zulassungsverfahren wie beispielsweise in Planfeststellungsverfahren, bei der Festsetzung von Wasser- oder Naturschutzgebieten oder in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 24.1 - Landes- und Regionalplanung in den Regionen Oberland (17) und Südostoberbayern (18) (Reg OB)

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    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    E-Mail: raumordnung.region17.18@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/717620693991Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 24.2 - Landes- und Regionalplanung in den Regionen Ingolstadt (10) und München (14) (Reg OB)

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    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: raumordnung.region10.14@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/734398470991Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 21.10.2024

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