Immissionsschutz; Beratung durch zentrale Fachstellen
Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen andere Behörden bei Fachfragen zur Emissionsüberwachung, zu verfügbaren Techniken sowie bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Beschreibung
Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen die primär zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Bergämter) z. B. bei Fachfragen
- zur Emissionsüberwachung kontinuierlicher Messeinrichtungen (z. B. Auswertung von Monats- und Jahresberichten) in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen,
- zu möglichen Minderungstechniken für Emissionen unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bei Großfeuerungsanlagen und Abfall(mit-)verbrennungsanlagen und
- bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Bei Bedarf informieren und schulen Sie die Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden und erstellen Arbeitshilfen. Sie nehmen an Dienstbesprechungen für die Kreisverwaltungsbehörden teil und können mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem erhaltenen Überblick aktiv zu möglichen Emissionsminderungen beitragen (z. B. Stickstoffoxide und Staub). In diesem Zusammenhang leisten Sie in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ihren Beitrag zur EU-Berichterstattung der Industrieemissionsrichtlinie.
Zuständige Behörden
- Die Regierung von Oberbayern als Fachstelle für den Vollzug der 13. BImSchV für Südbayern berät insbesondere in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
- Die Regierung von Unterfranken als Fachstelle für den Vollzug der 13. BImSchV für Nordbayern berät insbesondere in den Regierungsbezirken Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz.
- Die Regierung von Schwaben als Fachstelle für den Vollzug der 17. BImSchV berät bayernweit.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5880535202283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Kontakt
E-Mail: technischer.umweltschutz@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/003301810680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV)
- Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024