Immissionsschutz; Beratung durch zentrale Fachstellen

    Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen andere Behörden bei Fachfragen zur Emissionsüberwachung, zu verfügbaren Techniken sowie bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.

    Beschreibung

    Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen die primär zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Bergämter) z. B. bei Fachfragen

    • zur Emissionsüberwachung kontinuierlicher Messeinrichtungen (z. B. Auswertung von Monats- und Jahresberichten) in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen,
    • zu möglichen Minderungstechniken für Emissionen unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bei Großfeuerungsanlagen und Abfall(mit-)verbrennungsanlagen und
    • bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.

    Bei Bedarf informieren und schulen Sie die Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden und erstellen Arbeitshilfen. Sie nehmen an Dienstbesprechungen für die Kreisverwaltungsbehörden teil und können mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem erhaltenen Überblick aktiv zu möglichen Emissionsminderungen beitragen (z. B. Stickstoffoxide und Staub). In diesem Zusammenhang leisten Sie in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ihren Beitrag zur EU-Berichterstattung der Industrieemissionsrichtlinie.

    Zuständige Behörden

    • Die Regierung von Oberbayern als Fachstelle für den Vollzug der 13. BImSchV für Südbayern berät insbesondere in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
    • Die Regierung von Unterfranken als Fachstelle für den Vollzug der 13. BImSchV für Nordbayern berät insbesondere in den Regierungsbezirken Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz. 
    • Die Regierung von Schwaben als Fachstelle für den Vollzug der 17. BImSchV berät bayernweit.

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5880535202283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Unterfranken - Technischer Umweltschutz (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3004861715298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die zentralen Fachstellen werden z. B. auf Anfrage der primär zuständigen Behörden tätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es genügt eine formlose Anfrage der primär zuständigen Behörden bei den Fachstellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität der Anfrage und der Auslastung der Fachstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English