Übergangswohnheime für Spätaussiedler und jüdische Emigranten; Einrichtung und Betrieb

    Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und in Sonderfällen bleibeberechtigten Ausländern zuständig.

    Beschreibung

    Der jeweiligen Regierung obliegen gemäß § 126 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) die Einrichtung und der Betrieb staatlicher Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern und jüdischen Emigranten. Zudem werden dort in Sonderfällen bleibeberechtigte Ausländer (z. B. Resettlementflüchtlinge, humanitäre Aufnahmen, afghanische Ortskräfte) untergebracht. Übergangswohnheime dienen der vorläufigen Unterbringung und sollen von den Bewohnern in der Regel nicht länger als zwei Jahre genutzt werden. Ziel ist stets die eigenständige Versorgung der Bewohner mit geeignetem Wohnraum.

    Die Nutzungsaufnahme der staatseigenen Immobilien oder der für den Freistaat Bayern angemieteten Gebäude erfolgt in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Bauämtern und dem Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern. Durch die enge Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird den lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen. Bei sinkendem Bedarf werden die Nutzungsverhältnisse der jeweiligen Objekte beendet.

    Die Ausstattung der staatlichen Übergangswohnheime sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgen durch die Unterkunftsverwaltung. Die einzelnen Unterkunftsplätze werden den Bewohnern zugewiesen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14 – Flüchtlingsbetreuung und Integration (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regierungsplatz 540

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/166415046634Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English