Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber; Einrichtung und Betrieb

    Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte zuständig.

    Beschreibung

    Nach Art. 4 Abs. 2 Aufnahmegesetz obliegen die Einrichtung und der Betrieb staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern entsprechend dem Bedarf den jeweiligen Regierungen.    

    Gemäß § 53 Asylgesetz sollen Asylbewerber und sonstige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sofern sie nicht mehr nach § 47 Asylgesetz verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

    Die zuständigen Regierungen haben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung die Aufgabe in jedem in § 3 Abs. 2 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung aufgeführten Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft zu betreiben. Bei der konkreten Verteilung innerhalb der Regierungsbezirke ist die Erfüllung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung vorgegebenen Quoten maßgeblich.

    In Zusammenarbeit mit den für die Unterbringung von Asylbewerbern und Liegenschaften zuständigen Behörden erfolgt die Nutzungsaufnahme der staatseigenen Immobilien oder der angemieteten Gebäude für den Freistaat Bayern. Durch die enge Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird den lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen.

    Die Ausstattung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgen durch die Unterkunftsverwaltung. Zudem werden den Bewohnern die einzelnen Unterkunftsplätze zugewiesen und Einrichtungsgegenstände beschafft.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung und Integration (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Busch-Straße 2

    95447 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5829628236322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English