Ausländer- und Asylrecht; Aufsicht und Beratung
Die Regierungen repräsentieren die Staatsregierung in den einzelnen Regierungsbezirken. Sie üben dabei unter anderem die Aufsicht über die örtlichen Ausländerbehörden bei den Städten und den Landratsämtern aus und beraten diese.
Beschreibung
Im Ausländerrecht sind die Regierungen vor allem Ansprechpartner für die Ausländerbehörden bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten (Kreisverwaltungsbehörden) in ihrem Regierungsbezirk und beraten diese in allen Fragen des ausländerrechtlichen Vollzugs. Sie sollen somit dafür sorgen, dass die Vorgaben der Staatsregierung vor Ort umgesetzt werden.
Als Aufsichtsbehörden nehmen sie zudem Steuerungs- und Bündelungsfunktionen wahr und bearbeiten Beschwerden und Eingaben. Sie sind damit Schnittstelle zwischen den Ausländerbehörden und der Staatsregierung.
Zum fachlichen Aufgabenbereich im Rahmen des Ausländer- und Asylrechts gehören u. a.:
- Angelegenheiten der Ausländer einschließlich Pass- und Ausweiswesen für Ausländer
- Asylrecht
- zwischenstaatliches Niederlassungsrecht.
Dies umfasst letztlich alle Fragen des Aufenthaltes von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet. Dazu zählen die Steuerung des Zuzugs von Ausländern durch die Regelung der Einreise, des Aufenthaltes, der Erwerbstätigkeit und der Integration nach dem Aufenthaltsgesetz. Ferner fällt darunter der Vollzug des Freizügigkeitsrechtes hinsichtlich der Unionsbürger als auch der Vollzug des Assoziierungsabkommens mit der Türkei.
Auch im Bereich des Asylrechts üben die Regierungen die Aufsicht über die Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungsbehörden aus.
Eine besondere Rolle nehmen außerdem die bei den Regierungen angesiedelten Zentralen Ausländerbehörden ein. Ihnen obliegt insbesondere
- die Wahrnehmung ausländerrechtlicher Aufgaben für Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber bzw. abgelehnte Asylbewerber verschiedener Herkunftsstaaten (u.a. Entscheidungen über Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnisse),
- die Feststellung und Sicherung der Identität von Ausländern mittels Befragungen,
- die Rückkehrberatung und Rückkehrförderung und
- der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen.
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) (Reg OPf)
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Postanschrift
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93053 Regensburg
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Mo 08:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ab dem 01.01.2023 sind persönliche Vorsprachen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! Das Team der ZAB steht Ihnen unabhängig davon per Mail (zab@reg-opf.bayern.de) oder per Telefon (0941/5680-3301) oder per Brief zur Verfügung.
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Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Freizügigkeitsgesetz/EU
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister und zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
- Verwaltungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Ausländerrecht (BayVVAuslR)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.08.2024