Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

    Berufskraftfahrerqualifikation; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

    Ausbildungsstätten, die die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts anbieten wollen, bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.

    Beschreibung

    Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten dürfen die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung anbieten, die in der Regel nötig sind, soweit Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

    Berufskraftfahrer können die Teilnahme an einer Schulung durch den von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Auftrag gegebenen und von der Bundesdruckerei hergestellten Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

      • Gewerbeanmeldung (Kopie)
      • Aktueller Handelsregisterauszug, sofern einschlägig
      • Führungszeugnis (Belegart „N“) des Inhabers der Anerkennung / des verantwortlichen Leiters der Ausbildungsstätte und bei juristischen Personen für alle Geschäftsführer
      • für Weiterbildung und beschleunigte Grundqualifikation: aktuelles Ausbildungsprogramm / den Lehrplan für die Weiterbildung
        (Übersicht, in der die Kenntnisbereiche mit dem jeweiligen Stundensatz versehen sind und der Stunden- bzw. Schulungsplan)
      • Aussage bzw. um Bestätigung des eingesetzten Lehrmaterials und der Lehrmittel (z. B. Laptop, Beamer, Unterlagen von Verlagen, eigenes Material, Simulator, eigene Fahrzeuge, Fahrzeuge eines Dritten oder Kundenfahrzeuge)
      • wenn eigene Fahrzeuge eingesetzt werden: Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein) und Bestätigung, dass diese Fahrzeuge verkehrssicher und TÜV-geprüft sind
      • wenn Fahrzeuge eines Dritten eingesetzt werden: Nutzungsüberlassung
      • Nachweise über Qualifikationen der eingesetzten Ausbilder (z. B. mittels Fahrlehrerscheine mit letzter Fahrlehrerfortbildung, Urkunden oder Abschlüsse als Kraftverkehrsmeister, Ernährungsberater, Rettungssanitäter, Polizist, etc. oder sonstige einschlägige Abschlüsse/Meistertitel)
      • Führerscheine der Ausbilder (Kopie)
      • Bei Anerkennung von Räumlichkeiten:
        • Grundriss vom Bauplan (inkl. Flächenangabe, keine Bleistift-Zeichnung oder dergleichen)
        • Bilder zur Betischung und Bestuhlung (aus der Sicht des Referenten und aus der Sicht der Teilnehmer)
        • wenn Räumlichkeit nicht im Besitz der Ausbildungsstätte: Nutzungsüberlassungsvereinbarung
        • Angaben zur genauen Anschrift, Lage (Geschoss) und Bezeichnung des Schulungsraums
        • Sofern es sich bei dem Unterrichtsraum um den Teil einer Gaststätte handelt: Bestätigung der Gaststätte, dass der Unterrichtsraum während des BKF-Unterrichts weder als Durchgang genutzt wird, noch zu Bewirtungszwecken betreten wird.

    Voraussetzungen

    Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung werden staatlich anerkannt, wenn

    • sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen,
    • sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen,
    • geeignete Unterrichtsräume sowie für jeden Teilnehmer geeignete und ausreichende Lehrmittel für die Durchführung des Unterrichts vorhanden sind,
    • eine fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals gewährleistet wird und
    • keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die staatliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

    Fristen

    Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 bis 6 Wochen (auch mehrere Monate möglich, abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers)

    Kosten

    Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand: 51,10 - 511,00 EUR

    Auslagen (ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English