Verkehrspsychologische Teilmaßnahme; Beantragung der Anerkennung oder Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

    Wenn die Überwachung der Fahreignungsseminare im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems erfolgen soll, ist eine Zulassung des Systems durch die Regierung der Oberpfalz erforderlich.

    Beschreibung

    Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie unterliegen der Überwachung der Regierung der Oberpfalz. Diese Überwachung beinhaltet eine Vor-Ort-Überprüfung, die im Turnus von mindestens zwei Jahren stattzufinden hat. Die Frist kann von der zuständigen Behörde auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Von dieser Überwachung kann abgesehen werden, wenn sich der Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungssystem angeschlossen hat.

    Die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis des Antragstellers bzw. bei juristischen Personen die vertretungsberechtigte Person
    • Nachweis der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit des Trägers des Qualifikationssicherungssystems

      (Liste/Aufstellung + Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten)

    • Konzept des Qualitätssicherungssystems

      (Sicherstellung, dass Verfahren zur Qualitätssicherung vorgesehen und dokumentiert sind und Vorhandensein mindestens einer Maßnahme, die dokumentiert wird, zur Erhaltung des Qualitätsniveaus des Fahreignungsseminars)

    Voraussetzungen

    Es muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Der Antragstellende stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

    Bearbeitungsdauer

    6-8 Wochen

    Kosten

    Gebühr richtet sich nach Zeitaufwand (12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit).

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Stichwörter

    Punkteabbau, QM, Qualität, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherungssystem, Seminar, Seminarerlaubnis, Teilmaßnahme, Verkehrspsychologie, Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English