Verkehrspsychologische Berater; Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

    Eine mit Bestätigung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. bestehende Anerkennung als verkehrspsychologischer Berater kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht (mehr) vorliegen.

    Beschreibung

    Personen, die eine Fahrerlaubnis auf Probe besitzen und nach dem Besuch eines besonderen Aufbauseminars erneut verkehrsauffällig geworden sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung anordnen.

    Die Beratung darf nur von Personen durchgeführt werden, die amtlich anerkannt sind. Personen, die eine Bestätigung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, gelten als amtlich anerkannt.

    Eine Rücknahme oder ein Widerruf der Anerkennung wird durch die Regierung der Oberpfalz erlassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    1. Rücknahme: eine der Voraussetzung für die Anerkennung lag im Zeitpunkt ihrer Bestätigung nicht vor, oder persönliche Zuverlässigkeit lag in diesem Zeitpunkt nicht vor; wenn der Mangel nicht mehr besteht, kann von Rücknahme abgesehen werden.
    2. Widerruf: eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist nachträglich weggefallen, die verkehrspsychologischen Beratungen wurden nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder wenn sonst gegen Pflichten aus der Anerkennung oder Auflagen gröblich verstoßen wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Die Regierung der Oberpfalz wird i.d.R. auf Hinweis der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. tätig. Der Erlaubnisinhaber erhält die Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung).

    Fristen

    Dem Erlaubnisinhaber werden in der Regel vier Wochen zur Abgabe seiner Stellungnahme eingeräumt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Stichwörter

    BDP, Beratung, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., besonderes Aufbauseminar, Probezeit, Verkehrspsychologie, Verkehrspsychologischer Berater

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English