Verkehrspsychologische Berater; Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
Eine mit Bestätigung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. bestehende Anerkennung als verkehrspsychologischer Berater kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht (mehr) vorliegen.
Beschreibung
Personen, die eine Fahrerlaubnis auf Probe besitzen und nach dem Besuch eines besonderen Aufbauseminars erneut verkehrsauffällig geworden sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung anordnen.
Die Beratung darf nur von Personen durchgeführt werden, die amtlich anerkannt sind. Personen, die eine Bestätigung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, gelten als amtlich anerkannt.
Eine Rücknahme oder ein Widerruf der Anerkennung wird durch die Regierung der Oberpfalz erlassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen.
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
Voraussetzungen
- Rücknahme: eine der Voraussetzung für die Anerkennung lag im Zeitpunkt ihrer Bestätigung nicht vor, oder persönliche Zuverlässigkeit lag in diesem Zeitpunkt nicht vor; wenn der Mangel nicht mehr besteht, kann von Rücknahme abgesehen werden.
- Widerruf: eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist nachträglich weggefallen, die verkehrspsychologischen Beratungen wurden nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder wenn sonst gegen Pflichten aus der Anerkennung oder Auflagen gröblich verstoßen wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Regierung der Oberpfalz wird i.d.R. auf Hinweis der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. tätig. Der Erlaubnisinhaber erhält die Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung).
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024
Stichwörter
BDP, Beratung, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., besonderes Aufbauseminar, Probezeit, Verkehrspsychologie, Verkehrspsychologischer Berater