Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung
Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
Beschreibung
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.
Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder
(einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)
- Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder
(Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)
- Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
- Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
- Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
(aktuelle Versicherungspolice)
Voraussetzungen
- Antrag
- Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
- Befähigtes Lehrpersonal
- geeignete Schulungsräume
- Lehrmittel
- Lehrplan
- Haftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie für die Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 68 der Fahrerlaubnis Verordnung
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024
Stichwörter
Ausbilder, Bewerber, Erste Hilfe, Erste-Hilfe-Kurs, Ersthelfer, Fahreignung, Führerschein, Führerscheinbewerber, Kurs, Schulung, Voraussetzungen