Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in erster Hilfe Anerkennung

    Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

    Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

    Beschreibung

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

    Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

    Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder

      (einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)

    • Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder

      (Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)

    • Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
    • Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
    • Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

      (aktuelle Versicherungspolice)

    Voraussetzungen

    1. Antrag
    2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
    3. Befähigtes Lehrpersonal
    4. geeignete Schulungsräume
    5. Lehrmittel
    6. Lehrplan
    7. Haftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    • Richtlinie für die Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 68 der Fahrerlaubnis Verordnung

    Rechtsbehelf

    Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

     

    Bearbeitungsdauer

    6 - 8 Wochen

    Kosten

    Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Stichwörter

    Ausbilder, Bewerber, Erste Hilfe, Erste-Hilfe-Kurs, Ersthelfer, Fahreignung, Führerschein, Führerscheinbewerber, Kurs, Schulung, Voraussetzungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English