• Schwabach (Bayern)
Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung Anerkennung

Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung; Beantragung einer Anerkennung

Die Regierung der Oberpfalz erteilt die amtliche Anerkennung für Träger, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen.

Beschreibung

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen hierfür die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (Fahreignung). Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, wird dieser durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung überprüft. Sind die Eignungszweifel aufgrund Alkohol- oder Drogenauffälligkeit entstanden, kann die Begutachtungsstelle den Kunden im Anschluss an die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfehlen.

Diese Kurse werden Trägern durchgeführt, die hierfür amtlich anerkannt sein müssen.

Ansprechpartner

Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

Adresse

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8

93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

Kontakt

E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

Fax: +49 941 5680-1199

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Rechtsform des Trägers, Name der juristischen Person

    (Registereintrag)

  • Informationen über die Organisation und die Leitung des Trägers, seine Tätigkeiten und seine Beziehungen zu einer übergeordneten Organisation

    (Organigramm und Angaben der Schlüsselpositionen in der Leitung des Trägers, Befugnisse und Zuständigkeiten)

  • Anschriften aller Stellen, in denen Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung durchgeführt werden sollen, im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Anerkennungsbehörde

    (Liste/Aufstellung)

  • Aufstellung über bereits vorliegende Anerkennungsbescheide unter Angabe der Anerkennungsbehörde, Aktenzeichen und Datum der Anerkennung, soweit bereits eine andere Anerkennung erteilt wurde

    (Vorlage von Kopien der Anerkennungsbescheide nach Aufforderung)

  • Nachweis der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit des Trägers

    (Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Geschäftsjahre + Konzept, Infrastruktur, Personal, Aktenführung und Rechnungslegung, Kooperation mit Dritten, Kontrollsystem)

  • Sicherstellung der personellen Ausstattung mit einer ausreichenden Anzahl von Kursleitern


    Anforderungen an Kursleiter

    • Nachweis Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss
    • Nachweis verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder bei einer Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst
    • Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern und
    • eine Ausbildung als Leiter von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.
  • Nachweis der Aufrechterhaltung der Kursleiterqualifikation
  • Nachweis der sachlich-räumlichen Ausstattung

    (Liste/Aufstellung + Miet-/ Nutzungsvertrag/ Grundriss/ Fotos der Räumlichkeiten)

  • Bestätigung, dass der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nicht zugleich Träger von Maßnahmen der Fahrausbildung oder Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung ist.
  • Bestätigung der wissenschaftlichen Grundlage und der Geeignetheit der Kurse durch eine unabhängige Stelle
  • Vorlage eines Gutachtens durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie nach § 72 Absatz 2 Nummer 1 FeV

Voraussetzungen

  1. Antrag (E-Mail an wirtschaft@reg-opf.bayern.de)
  2. Voraussetzungen der Anlage 15 zu § 70 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  3. Voraussetzungen der Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 70 FeV) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110), zuletzt geändert durch Verlautbarung vom 11. März 2020 (VkBl. S. 215)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an wirtschaft@reg-opf.bayern.de) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Kosten

Rahmengebühr: 128,00 bis 2 556,00 €

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

Stichwörter

Alkohol, Drogen, Eignung, Fahreignung, Gutachter, Idiotentest, Kurs, Kursleiter, Kursprogramm, Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung, MPU

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English