Besondere Aufbauseminare; Beantragung der Anerkennung als Kursleiter
Beschreibung
Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen haben, können von der Fahrerlaubnisbehörde einem besonderen Aufbauseminar zugewiesen werden. Als Kursleiter für besondere Aufbauseminare darf nur tätig werden, wer die entsprechende amtliche Anerkennung als Kursleiter erteilt bekommen hat.
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
erforderliche Unterlagen
- Urkunde Diplom-Psychologe oder Urkunde Master-Abschluss in Psychologie
- Nachweis verkehrspsychologischer Ausbildung
(Bestätigung durch Universität/Hochschule oder durch eine Stelle für die Begutachtung oder Widerherstellung der Kraftfahreignung)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahreignung
(mindestens 20 Hospitationen bei Fahreignungsbegutachtungen)
- Ausbildung und Erfahrung als Kursleiter in Kursen
(Einweisungslehrgang + Co-Moderation an einem Kurs bzw. Teilnahme an einem Musterkurs)
- Sachgerechtes, auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Seminarkonzepts
(Kursleiterhandbuch)
- Geeignete Räumlichkeiten sowie sachgerechte Ausstattung
Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
- einfaches Führungszeugnis des Antragstellers, nicht älter als drei Monate
Voraussetzungen
- Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie
- Nachweis einer verkehrspsychologischen Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern, die Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln begangen haben
- Ausbildung und Erfahrung als Kursleiter in Kursen für Kraftfahrer, die Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln begangen haben
- Vorlage eines sachgerechten, auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelten Seminarkonzepts
- Geeignete räumliche und sachgerechte Ausstattung
- Zuverlässigkeit des Kursleiters
Rechtsgrundlage(n)
- § 2b Abs. 2 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 36 Abs. 6 Satz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)§ 1 Abs. 1 GebOSt i.V.m. Gebühren-Nr. 214.6
- § 7 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Rahmengebühr: 33,20 bis 256,00 €
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024
Stichwörter
Alkohol, Aufbauseminar, auf Probe, besonderes Aufbauseminar, Drogen, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Probezeit