Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge; Prüfung und Überwachung der Durchführung

    Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge.

    Beschreibung

    Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Durchführung der Fahreignungsseminare in Bayern. Für den Erhalt der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik ist u. a. die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang erforderlich, dessen Durchführung ebenfalls von der Regierung der Oberpfalz überwacht wird.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie bzw. Verkehrspädagogik muss vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Erlaubnisinhaber stets auf

    • Vorhandensein der Voraussetzungen,
    • Erfüllung der Fortbildungspflicht,
    • Vorhandensein einer geeigneten räumlichen und sachlichen Ausstattung,
    • Vorhandensein von Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift auf Teilnehmerliste),
    • Führung einer anonymisierten Dokumentation der durchgeführten Seminaren und
    • Einhaltung des Ausbildungsprogramms.

    Die Regierung lässt sich ggf. hierüber Nachweise vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Stichwörter

    Aufsicht, Einweisung, Einweisungslehrgang, Erlaubnis, Fahreignungsseminar, Prüfung, Punkteabbau, Seminar, Seminarerlaubnis, Überwachung, Verkehr, Verkehrspädagogik, Verkehrspsychologie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English