Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals

    Der Rahmenlehrplan für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals muss genehmigt werden.

    Beschreibung

    Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss mindestens alle zwei Jahre an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen.

    Der Rahmenlehrplan für diesen Fortbildungslehrgang bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Steingaden (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Antragsteller

      (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, anderweitige Anerkennungen)

    • Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung

      (ggf. beruflicher Lebenslauf, Studium, Führerschein, Fahrlehrerschein, sonstige Abschlüsse/Urkunden/Fortbildungen)

    • Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
    • Rahmenlehrplan

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang wird erteilt, wenn

    • ein sachgerechter Rahmenlehrplan vorgelegt wird, der geeignet ist, die im Zuge der Fahrschulüberwachung für die Beurteilung der pädagogischen Qualität erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu wiederholen,
    • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

    Die übrigen Regierungen erhalten einen Abdruck des Bescheids.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 bis 3 Montae

    Kosten

    Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Fortbildungskonzept für Sachverständige der Fahrschulüberwachung sollte insbesondere folgende Themen, die von geeigneten Referenten vermittelt bzw. moderiert werden, zum Inhalt haben:

    • Erfahrungsaustausch
    • Neuerungen im Straßenverkehrs- und Fahrlehrerrecht
    • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
    • Bewertung von Unterrichten (Kriterien und Gewichtung)

    Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals gilt im gesamten Bundesgebiet.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English