Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik)

    Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars erfolgt auf Antrag.

    Beschreibung

    Das Fahreignungsseminar im Sinne des § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Lediglich Fahrlehrer, die über eine Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik verfügen, sind zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme berechtigt.

    Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen.

    Die Leitungen dieser Einweisungslehrgänge müssen wiederum u. a. an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik teilnehmen.

    Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Antragsteller

      (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, anderweitige Anerkennungen)

    • Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung

      (ggf. beruflicher Lebenslauf, Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Führerschein, Studium, Teilnahme am Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen, Auskunft aus dem Fahreignungsregister)

    • Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
    • Angaben zu den Unterrichtsräumen

      (ggf. Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, Mietvertrag/Nutzungsüberlassung)

    • Ausbildungsprogramm
    • ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfalls erforderlich

      (z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (Fahreignungsseminar – verkehrspädagogische Teilmaßnahme) wird erteilt, wenn

    • ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Ausbildungsprogramm vorgelegt wird, das den Vorgaben des § 48 Satz 2 FahrlG entspricht,
    • geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln,
    • die erforderlichen Lehrmittel und Unterrichtsräume zur Verfügung stehen,
    • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.

    Für die wissenschaftliche Beurteilung des Ausbildungsprogramms kann sich die Regierung der Oberpfalz geeigneter Personen oder Stellen bedienen.

    Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

    Die übrigen Regierungen erhalten einen Abdruck des Bescheids.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 bis 2 Monate

    Kosten

    Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)

    Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English