Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.
Beschreibung
Die Tiere, das Zuchtmaterial bzw. die tierischen Erzeugnisse, die innergemeinschaftlich verbracht werden sollen, müssen aus zugelassenen Betrieben kommen und die Identifizierungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen erfüllen.
Oberster Grundsatz bei der Verbringung von Tieren ist immer, dass Tierseuchen nicht verschleppt werden und die Tiergesundheit auf dem Transport und der Gesundheitsstatus am Bestimmungsort nicht gefährden werden. Hierfür trägt primär der Unternehmer die Verantwortung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Nürnberger Land (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@nuernberger-land.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=29664709422Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29664709422Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
Internet
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/516968731674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Benennung der Tierart(en), der beabsichtigten Tätigkeiten und der betriebsverantwortlichen Personen
- Handelsregisterauszug
- Katasterplan
- Grundrissplan mit Bezeichnung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen
- Grundrissplan mit Einzeichnung der Personalwege
- Grundrissplan Betriebsgelände mit Einzeichnung der Wege der Trans-portfahrzeuge und der Tiere sowie der Entsorgungswege
- Hygienezonenplan
- Pläne der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und Tierkörperentsorgung
- Betriebliche Hygieneprogramme
(Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfungsplan)
- Betriebliche Gesundheitsprogramme
(Besamungsstationen, Embryotransferstationen etc.)
- Havariekonzept
(z. B. Alarmplan mit Erreichbarkeitsdaten für Nottötungen, Verhalten im Tierseuchenfall, bei Stromausfall, bei sonstigen Störungen des normalen Betriebsablaufs)
Voraussetzungen
Für die Zulassung eines Betriebes, der innergemeinschaftlich verbringen möchte, wird überprüft, ob die Einhaltung der einschlägigen tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen gewährleistet werden.
Mit der Zulassung wird dem jeweiligen Betrieb eine für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu veröffentlichende Registriernummer zugeteilt.
Die geplante Verbringung muss bei der zuständigen Veterinärbehörde angemeldet werden.
Für eine Verbringung müssen die Tiere die tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 84 bis 228 Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)Fassung vom 31.03.2016
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Betriebe, in denen Landtiere gehalten werden, und für Brütereien sowie zur Rückverfolgbarkeit von bestimmten gehaltenen Landtieren und von BruteiernFassung vom 5. Dezember 2019
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/691 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördernFassung vom 3.6.2020
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit Einreichung der für die Zulassung relevanten Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), die eine Vorprüfung durchführt und den Antrag an die Regierung weiterleitet. Diese überprüft und entscheidet anhand der Unterlagen und eines Vor-Ort-Besuchs, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten, tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Mit dem Zulassungsbescheid wird dem Betrieb eine Registriernummer für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugeteilt, die in TRACES NT veröffentlicht wird.
Weitere Informationen
- TSIS - TierSeuchenInformationsSystemListen des Referats "Tierseuchen − EU-Handel, Internationale Fragen, Krisenzentrum" (Referat 323)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023