Schenkungsteuer Festsetzung

    Schenkungsteuerbescheid; Erhalt

    Wenn Sie eine Schenkung erhalten, so unterliegt diese der Schenkungsteuer.

    Beschreibung

    Die unentgeltliche Vermögensübertragung unter lebenden Personen (Schenkung) unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer. Hierbei wird der Erwerb des Beschenkten besteuert.

    Eine Schenkung liegt unter anderem vor bei
    • jeder freigebigen Zuwendung,
    • der Bereicherung eines Ehegatten bei der Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der Gütergemeinschaft,
    • einer Abfindung für einen Erbverzicht oder
    • einer Übertragung von Vermögen durch den Vorerben auf den Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor deren Eintritt.

    Bei der Schenkungsteuer werden Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Beschenktem und Schenker abhängig sind, gewährt. Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Schenkung.

    Die Bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage gegen Teile des Schenkungsteuerrechts eingereicht.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Lohr a.Main (FA LOH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rexrothstr. 14

    97816 Lohr a.Main

    Postfachadresse

    Postfach 1465

    97804 Lohr a.Main

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Lohr/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32554511225Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9352 850-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Steuer entsteht regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Die Schenkungsteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerfestsetzung geht in der Regel eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung voraus. Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 07.11.2024

    Stichwörter

    Schenkungssteuererklärung

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English