Schenkungsteuerbescheid; Erhalt
Beschreibung
Eine Schenkung liegt unter anderem vor bei
- jeder freigebigen Zuwendung,
- der Bereicherung eines Ehegatten bei der Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der Gütergemeinschaft,
- einer Abfindung für einen Erbverzicht oder
- einer Übertragung von Vermögen durch den Vorerben auf den Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor deren Eintritt.
Bei der Schenkungsteuer werden Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Beschenktem und Schenker abhängig sind, gewährt. Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Schenkung.
Die Bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage gegen Teile des Schenkungsteuerrechts eingereicht.
Ansprechpartner
Finanzamt Eggenfelden (FA EG)
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84301 Eggenfelden
Kontakt
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Internet
Voraussetzungen
Die Steuer entsteht regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Schenkungsteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerfestsetzung geht in der Regel eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung voraus. Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 07.11.2024
Stichwörter
Schenkungssteuererklärung