Erbschaftsteuer Festsetzung

    Erbschaftsteuerbescheid; Erhalt

    Wenn im Rahmen eines Todesfalles Vermögen auf eine andere Person übertragen wird, so unterliegt dieser Vorgang der Erbschaftsteuer.

    Beschreibung

    Die unentgeltliche Vermögensübertragung von einer Person auf eine andere im Rahmen eines Todesfalles (Erwerb von Todes wegen) unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Besteuert wird hierbei der Erwerb der einzelnen Person (Erwerber).

    Ein Erwerb von Todes wegen liegt unter anderem bei einer Vermögensübertragung aufgrund
    • einer Erbschaft (gesetzlich, testamentarisch oder erbvertraglich),
    • eines Vermächtnisses,
    • eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches,
    • einer Auflage,
    • einer Schenkung auf den Todesfall oder
    • eines vom Erblasser zugunsten des Erwerbers geschlossenen Vertrages

    vor. Auch eine Abfindung für den Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch oder die Ausschlagung einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses führt zu einem Erwerb von Todes wegen.

    Bei der Erbschaftsteuer richten sich die Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erwerber und Erblasser. Die Steuersätze sind vom Verwandtschaftsverhältnis und von der Höhe des Erwerbes abhängig.

    Die Bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage gegen Teile des Erbschaftsteuerrechts eingereicht.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Eggenfelden (FA EG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrkirchener Str. 71

    84307 Eggenfelden

    Postfachadresse

    Postfach 1160

    84301 Eggenfelden

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Eggenfelden/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25221229214Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8721 981-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen regelmäßig mit dem Todestag des Erblassers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Die Erbschaftsteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerfestsetzung geht in der Regel eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung voraus. Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 21.05.2024

    Stichwörter

    Erbschaftssteuererklärung

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English