Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft
Beschreibung
Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").
Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.
Ansprechpartner
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200537
80005 München
Kontakt
E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3622278927117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2171-08
Fax: +49 89 2171-600388
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern (BÜG)BayRS IV S. 695; BayRS 66-1-F
- Richtlinien für die Übernahme von Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens51 - L 6850 - 016 - 9 262/03; FMBl 2010 S. 84
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 11.10.2024
Stichwörter
Bürgen, Bürgschaften, finanzieren, Finanzierung, fördern, Garantien, Gewährleistungen, Sicherheitsleistung, Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens