Staatsbürgschaft für Wohnraumförderung Bewilligung

    Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft

    Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften zur Finanzierung des Baus, des Erwerbs und der Modernisierung von Wohnraum.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").

    Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brienner Straße 22

    80333 München

    Postfachadresse

    Postfach 200537

    80005 München

    Kontakt

    E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3622278927117Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2171-08

    Fax: +49 89 2171-600388

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 06.10.2023

    Stichwörter

    Bürgen, Bürgschaften, finanzieren, Finanzierung, fördern, Garantien, Gewährleistungen, Sicherheitsleistung, Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English