Staatsbürgschaft für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft Bewilligung

    Gewerbliche Unternehmen; Beantragung einer Staatsbürgschaft

    Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

    Beschreibung

    Zweck

    Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden Vorhaben in Bayern gefördert, deren Durchführung für den Freistaat Bayern von volkswirtschaftlichem Interesse ist.

    Gegenstand

    Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die der Kredit sonst nicht gewährt werden könnte.

    Begünstigte

    Antragsberechtigt sind förderungswürdige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Angehörige freier Berufe).

    Förderfähige Vorhaben

    Verbürgt werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen (einschließlich der Betriebsübernahme), ausnahmsweise Betriebsmittelkredite (vor allem in Verbindung mit Investitionen) und Avalkredite (insbesondere im Zusammenhang mit Aufträgen).

    Art und Höhe
    Die Ausfallbürgschaft wird je nach Einzelfall auf einen angemessenen Teil der Kredits (maximal 80 %) beschränkt. Staatsbürgschaften sind bei einem Bürgschaftsbetrag über EUR 5.000.000,00 möglich. Darunter stehen Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung (siehe "Verwandte Themen" und "Weiterführende Links"). .

    Ansprechpartner

    LfA Förderbank Bayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Königinstraße 17

    80539 München

    Postanschrift

    Königinstraße 17

    80539 München

    Kontakt

    E-Mail: info@lfa.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/410768719195Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2124-0

    Fax: +49 89 2124-2440

    Internet

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    Banken und Sparkassen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0187283722107Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Wesentliche Voraussetzungen:

    • Eigenmittel sowie vorhandene Sicherheiten sind vorrangig heranzuziehen. Gesellschafter sollen die Mithaftung übernehmen.
    • Die Bürgschaftslaufzeit darf höchstens 15 Jahre betragen.
    • Die Durchfinanzierung des Vorhabens sowie die Gesamtfinanzierung des Unternehmens müssen gesichert sein.
    • Zusätzlich muss das EU-Beihilferecht eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf Übernahme einer Staatsbürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.
    • Ist Ihre Hausbank bereit, den Kredit bei Übernahme einer Staatsbürgschaft zu gewähren, leitet sie den Antrag an die LfA Förderbank Bayern zur Prüfung und Bearbeitung weiter.
    • Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entscheidet über den Antrag nach Zustimmung der Staatsregierung.

    Fristen

    • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
    • Eine Staatsbürgschaft kann nicht nachträglich für bereits ausgereichte Kredite übernommen werden.

    Kosten

    • einmaliges Antragsentgelt: 0,5 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens EUR 250,00, höchstens EUR 50.000,00
    • jährliches Bürgschaftsentgelt: mindestens 0,5 % des Bürgschaftsbetrags 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 09.07.2024

    Stichwörter

    Bürgen, Bürgschaften, finanzieren, Finanzierung, fördern, Förderung, Garantien, Gewährleistungen, Gewerbe, Investition, Sicherheitsleistungen, Staatsbürgschaften für gewerbliche Unternehmen

    Sprachversion

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