Verkehrspsychologie; Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Rücknahme oder Widerruf der Seminarerlaubnis

    Liegen oder lagen die Anerkennungsvoraussetzungen für die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie nicht (mehr) vor, wird die Erlaubnis aufgehoben. Die Seminarerlaubnis kann auch nachträglich mit Auflagen verbunden werden.

    Beschreibung

    Die Seminarerlaubnis wird aufgehoben, wenn nachträglich festgestellt wird, dass eine der Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt war und damit die Erlaubnis gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Bestand der Mangel nur bei der Erteilung und ist inzwischen erledigt, muss keine Aufhebung erfolgen.

    Die Seminarerlaubnis wird ebenfalls aufgehoben, wenn erst nach deren rechtmäßiger Erteilung eine der Voraussetzungen hierfür nicht mehr erfüllt wird. Grund hierfür sind beispielsweise Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers, insbesondere dann, wenn dieser wiederholt seine Pflichten grob verletzt, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen obliegen.

    Die Anerkennungsbehörde kann auch nachträglich, d. h. nach Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie noch Auflagen erteilen, um die Einhaltung der Anforderungen an Fahreignungsseminare und deren ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9853952722101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

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    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    1. Voraussetzung für Erteilung lag vor der Erteilung nicht vor.
    2. Voraussetzung für Erteilung lag vor der Erteilung vor und fällt nach der Erteilung weg.
    3. Die Einhaltung der Anforderungen an Fahreignungsseminare und deren ordnungsgemäße Durchführung ist nicht sichergestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Die Regierung der Oberpfalz wird selbst tätig. Der Erlaubnisinhaber erhält die Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung).

    Fristen

    Dem Erlaubnisinhaber werden in der Regel vier Wochen zur Abgabe seiner Stellungnahme eingeräumt.

    Kosten

    Rahmengebühr: 33,20 bis 256,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.10.2023

    Stichwörter

    Fahreignung, Fahreignungsregister, Fahreignungsseminar, Punkteabbau, Seminarerlaubnis, Verkehrspädagogik, Verkehrspädagogische Teilmaßnahme, Verkehrszentralregister

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English