Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung an Mittelschulen durchgeführte Maßnahme können auf Antrag gefördert werden.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: volksschulen@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/305301796680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Staatliches Schulamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (SchA Lkr ND)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Kontakt
E-Mail: schulamt@neuburg-schrobenhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70332491181Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8431 57-319
Fax: +49 8431 57-372
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 04.09.2024
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 05.01.2024