Grund- und Mittelschulen; Bewerbung als Aushilfslehrkraft

    Im Nachrückverfahren werden befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen an Grundschulen und Mittelschulen von bis zu einem Schuljahr auf den Webseiten der Regierungen angeboten.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen soll ein nachträglich entstandener Ersatzbedarf durch das Nachrückverfahren ausgeglichen werden. Dabei können noch frei gewordene Stellen an Grund- und Mittelschulen mit zusätzlichen Lehrkräften besetzt werden (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf Weiterbeschäftigung).

    Interessierte Lehrkräfte können sich mit den für sie in Frage kommenden Staatlichen Schulämtern oder der örtlich zuständigen Regierung in Verbindung setzen. Dort können weitere Informationen gegeben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 15

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/332413184674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Grund- und Mittelschullehrkräfte (aktueller Prüfungsjahrgang, Wartelistenbewerberinnen und -bewerber sowie freie Bewerberinnen und Bewerber) sowie Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die im diesjährigen Einstellungsverfahren kein Einstellungsangebot erhalten und die ihre Lehramtsbefähigung mit der Gesamtnote 3,50 oder besser erworben haben, können sich im Nachrückverfahren bewerben. Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Grund- oder Mittelschulen werden vorrangig berücksichtigt.

    Ggf. kommen auch Bewerberinnen und Bewerber mit 1. Lehramtsprüfung und Studierende höherer Semester (jeweils für ein Lehramt) als Vertretungskräfte in Frage.

    Verfahrensablauf

    Bewerberinnen und Bewerber müssen sich bei der jeweiligen Regierung schriftlich oder online bewerben.

    Bei bestimmten Regierungen kann die Bewerbung auch online übermittelt werden (siehe unter "Online-Verfahren" – im BayernPortal nach Auswahl eines Ortes). Nachdem die erforderlichen Daten in den entsprechenden Feldern erfasst worden sind, erhält die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber per E-Mail eine Zugangsbestätigung. Die Bewerbung wird online an die Regierung übermittelt. Sie wird an das jeweilige Staatliche Schulamt weitergegeben. Dieses setzt sich mit der Bewerberin / dem Bewerber in Verbindung, entscheidet über eine Verwendung und legt die Einsatzschule/Stammschule fest.

    Fristen

    Bewerbungen sind so lange möglich, wie die Stellen im Internet angeboten werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Staatlichen Schulämter setzen sich zeitnah mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bewerbungen sind parallel auch auf mehrere Stellen möglich.

    Wer bereits eine Einstellungszusage erhalten hat (z. B. auf eine bereits ausgeschriebene Stelle oder an einer Privatschule), kann am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English