Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

    Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Fach- und Förderlehrkräfte wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.

    Beschreibung

    Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten bzw. Staatsinstituten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen und im Seminar.

    Die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Seminare vor. Jede Grund- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr. Er gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.

    Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:

    • eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern (GS/MS: 8 Wochenstunden, FaL: 10 Wochenstunden), bzw. bei den Förderlehrkräften eine unterrichtliche Verpflichtung von 10 Wochenstunden und 2 Verwaltungsstunden,
    • Praktikum im Unterricht einer Betreuungslehrkraft,
    • eigenverantwortliche Hospitation und
    • Seminarveranstaltungen.

    An zwei (GS/MS) Wochentagen besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter der GS bzw. MS die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die angehenden Lehrkräfte an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation). Die Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter besuchen nur an einem Wochentag das Seminar.
     
    Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:

    • GS/MS: 15 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern und gegebenenfalls auch in nicht studierten Fächern, FaL: 16 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, die Förderlehrkräfte haben eine unterrichtliche Verpflichtung von 14 Wochenstunden sowie 2 Verwaltungsstunden,
    • eigenverantwortliche Hospitation und
    • Seminarveranstaltungen.

    Der Vorbereitungsdienst endet mit der erfolgreichen Ablegung der Zweiten Staatsprüfung bzw. mit der Staatlichen Anstellungsprüfung als Fach- oder Förderlehrkraft.
     
    Während des Vorbereitungsdienstes haben die Schulleitungen und die Seminarleitungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Grund- und Mittelschule sowie die der Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter  verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen). Auch ist in bestimmten Fällen die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheim- oder Jugendherbergsaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

    Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glasenappweg 2

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6064517114322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glasenappweg 1

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6098072668322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English