Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Vollzug von Einstellungen im Beamtenverhältnis

    Für den Vollzug von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.

    Beschreibung

    Der konkrete Einstellungsvollzug (z. B. Ernennungen, Ausstellung von Urkunden, Durchführung) obliegt den Regierungen.

    Vor einer Einstellung in den bayerischen Schuldienst, insbesondere als Beamtin / Beamter, ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung vorzunehmen.

    Eine Einstellung erfolgt nur zu Beginn des neuen Schuljahres.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English