Telekolleg; Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses und der Vergütung

    Die Lehrkräfte, die im Rahmen des Telekollegs Unterrichtsstunden erteilen und Prüfungsarbeiten korrigieren, werden von den Regierungen damit beauftragt.

    Beschreibung

    Das Telekolleg ist ein Angebot des Zweiten Bildungsweges der Kultusministerien in Bayern und Brandenburg gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk. Das Telekolleg ist eine Kombination aus Selbststudium und Präsenzunterricht. Für den Unterricht, der ca. alle zwei Wochen samstagvormittags stattfindet, beauftragt die Regierung die erforderlichen Lehrkräfte.

    Im Regelfall handelt es sich hier um hauptamtliche Lehrkräfte, die von den Regierungen für die Mitwirkung beim Telekolleg einen zusätzlichen Unterrichtsauftrag erhalten. Mit dem Vordruck "Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für Lehrkräfte, die beim Telekolleg mitwirken" unter "Formulare" beantragen die Telekolleggruppenleiter den Abschluss des Unterrichtsauftrages bzw. den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Regierungen fertigen den Unterrichtsauftrag bzw. den Arbeitsvertrag aus.

    Nach Ablauf eines Trimesters werden die Leistungen mit dem Vordruck "Antrag auf Vergütung im Rahmen des Telekollegs" unter "Formulare" abgerechnet. Vergütungsfähig sind die von der Kolleggruppenleitung bestätigten Unterrichtsstunden, Aufsichtsstunden, die Erstellung von Prüfungsaufgaben, die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Lehrerkonferenzen sowie die Korrektur der Prüfungsaufgaben.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5846979648283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Erklärung des/der Beschäftigten

      (Vordruck siehe unter "Formulare")

    Voraussetzungen

    Die Leistungen werden von den Regierungen erbracht, wenn die Telekolleglehrkraft die von der Telekolleggruppenleitung bestätigten Aufgaben tatsächlich geleistet hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    • diverse kultusministerielle Schreiben (KMS)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage, arbeitsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Telekolleggruppenleitung reicht die erforderlichen Antragsformulare bei der Regierung ein, dort werden sie bearbeitet und nach dem Ende des Trimesters die Vergütungsauszahlung veranlasst.

    Fristen

    Rechtzeitig vor Beginn eines Telekollegtrimesters bzw. unmittelbar nach Beendigung des Trimesters für Auszahlungen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 02.02.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English