Telekolleg; Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses und der Vergütung
Beschreibung
Das Telekolleg ist ein Angebot des Zweiten Bildungsweges der Kultusministerien in Bayern und Brandenburg gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk. Das Telekolleg ist eine Kombination aus Selbststudium und Präsenzunterricht. Für den Unterricht, der ca. alle zwei Wochen samstagvormittags stattfindet, beauftragt die Regierung die erforderlichen Lehrkräfte.
Im Regelfall handelt es sich hier um hauptamtliche Lehrkräfte, die von den Regierungen für die Mitwirkung beim Telekolleg einen zusätzlichen Unterrichtsauftrag erhalten. Mit dem Vordruck "Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für Lehrkräfte, die beim Telekolleg mitwirken" unter "Formulare" beantragen die Telekolleggruppenleiter den Abschluss des Unterrichtsauftrages bzw. den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Regierungen fertigen den Unterrichtsauftrag bzw. den Arbeitsvertrag aus.
Nach Ablauf eines Trimesters werden die Leistungen mit dem Vordruck "Antrag auf Vergütung im Rahmen des Telekollegs" unter "Formulare" abgerechnet. Vergütungsfähig sind die von der Kolleggruppenleitung bestätigten Unterrichtsstunden, Aufsichtsstunden, die Erstellung von Prüfungsaufgaben, die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Lehrerkonferenzen sowie die Korrektur der Prüfungsaufgaben.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg Schw)
Adresse
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86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5846979648283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
erforderliche Unterlagen
- ggf. Erklärung des/der Beschäftigten
(Vordruck siehe unter "Formulare")
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- diverse kultusministerielle Schreiben (KMS)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 02.02.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 24.07.2024