Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Beschreibung
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5846979648283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Fristen
baldmöglichst
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024