Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Beschreibung
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (SchA Lkr NEA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Kontakt
E-Mail: schulamt@kreis-nea.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92443564189Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9161 927602
Fax: +49 9161 9290760
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/416302069674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Fristen
baldmöglichst
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024